1. Vorabklärung
Für die Bewilligung von Erdsondenbohrungen ist eine Vorabklärung der hydrogeologischen Verhältnisse erforderlich. Die Vorabklärung bzw. der Kurzbericht dient den kantonalen Behörden als Grundlage für die gewässerschutzrechtliche Bewilligung der Bohrarbeiten. Im Rahmen der Vorabklärung werden die Gefährdung für allfällig vorhandene Grundwasservorkommen und –nutzungen beurteilt, sowie Aussagen zu bohrtechnischen Risiken und möglichen Schwierigkeiten gemacht.
2. Hydrogeologische Bohrbegleitung
Finden Bohrungen in Gebieten statt, welche aus Sicht des Gewässerschutztes oder aus anderen Gründen sensibel sind, müssen Geothermiebohrungen hydrogeologisch begleitet werden. Bei Ereignissen wie starkem Grundwasserzutritt, artesisch gespanntem Grundwasser oder Gasvorkommen werden in Absprache mit den kantonalen Behörden geeignete Massnahmen festgelegt. Anschliessend wird eine Dokumentation und Berichterstattung für das Kantonale Amt erstellt. Die abgeschlossene Bohrung mit etwaigen Vorkommnissen samt Protokollen (Druckprotokoll, Bohrprotokoll, Injektionsprotokoll, Bohrprofil, Standort) und einer Schlussanayse wird im Bericht dokumentiert.
3. Geologisches Bohrprofi
Je nach Standort und Bohrtiefe müssen bei Erdsondenbohrungen Proben des geförderten Untergrundmaterials entnommen werden. Auf Grundlage der Gesteinsproben wird ein geologisches Profil der durchfahrenn Schichten erstellt.